28.04.2024

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages zum Begriff "Wasser als Lebensmittel"

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In Deutschland werden bei Wasser als Lebensmittel unterschieden: natürliches Mineral-, Quellund Tafelwasser auf der einen sowie Trink- bzw. Leitungswasser auf der anderen Seite. Der Verband Deutscher Mineralbrunnen e. V. nennt einen rechnerischen Pro-Kopf-Verbrauch für Mineralwasser im Jahr 2022 von rund 130 Litern im Jahr, während laut Bundesverband der Energieund Wasserwirtschaft jede Person rund fünf Liter Leitungswasser pro Tag zum Trinken und Kochen nutzte. Die Mineral- und Tafelwasser-Verordnung regelt die Anforderungen, die an Mineral, Quell- und Tafelwasser hinsichtlich der Gewinnung, Herstellung, Behandlung und dem Inverkehrbringen gestellt werden. Für diese Verordnung und damit für die Qualität dieser drei Wassersorten ist laut Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch als oberste Behörde das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zuständig. Die Trinkwasserverordnung hingegen regelt die Anforderungen an das Trinkwasser. Hierfür ist auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), dem das Umweltbundesamt (UBA) zuarbeitet, federführend verantwortlich. Beide Verordnungen setzen europäisches Recht – die EU-Mineralwasserrichtlinie (2009/54/EG) und die EU-Trinkwasserrichtlinie (2020/2184/EG) – um. Für Quell- und Tafelwasser gelten zudem bestimmte Vorschriften in der Trinkwasserverordnung ergänzend. Der Vollzug der wasserrechtlichen Bestimmungen, zu denen auch die landesrechtlichen Wassergesetze gehören, obliegt in Deutschland im Übrigen den Bundesländern.

Natürliches Mineralwasser stammt aus einem unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen, wird aus einer Quelle oder mehreren natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen gewonnen, ist von ursprünglicher Reinheit, enthält verschiedene Mineralstoffe und muss in der Zusammensetzung und der Temperatur innerhalb natürlicher Schwankungen konstant bleiben. Bevor natürliches Mineralwasser gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht werden darf, muss es von der örtlich zuständigen Behörde amtlich anerkannt werden, indem die Anforderungen untersucht werden. Kriterien für die Untersuchung, wie zur ursprünglichen Reinheit, werden im Hinblick auf z. B. geologische, physikalische, chemische, mikrobiologische und hygienische Aspekte in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Anerkennung und Nutzungsgenehmigung von natürlichem Mineralwasser festgehalten. Von Deutschland sind fast 900 natürliche Mineralwässer amtlich anerkannt. Über 800 davon stammen aus Quellen, die sich in Deutschland befinden. Die anderen kommen aus Quellen in Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören. Weitere Wässer, die in anderen Ländern der EU anerkannt sind, können auch in Deutschland vertrieben werden. Quell- und Tafelwasser dagegen bedarf keiner amtlichen Anerkennung. Quellwasser hat seinen Ursprung in unterirdischen Wasservorkommen, wird einer Quelle oder mehreren natürlichen oder künstlich angelegten Quellen entnommen und muss für den gewerbsmäßigen Vertrieb am Quellort abgefüllt werden. Tafelwasser enthält Trink- oder natürliches Mineralwasser bzw. eine Mischung daraus und mindestens eine weitere Zutat wie Natursole, Meerwasser, Kochsalz oder einen Zusatzstoff wie Magnesiumcarbonat. Die Herstellung und Abfüllung für den gewerbsmäßigen Vertrieb von Tafelwasser können an jedem beliebigen Ort erfolgen. Für beide Arten – Quell- und Tafelwasser – gelten ebenfalls bestimmte mikrobiologische Anforderungen. Für Mineral-, Quell- und Tafelwasser sind in erster Linie die Lebensmittelüberwachungsbehörden zuständig. Trinkwasser ist Wasser für den menschlichen Gebrauch wie etwa zum Trinken, Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken sowie zur Körperpflege und -reinigung. Gewonnen wird es zu über 70 Prozent aus Grund- und Quellwasser, zu etwa 14 Prozent aus direktem See-, Talsperren- oder Flusswasser und im Übrigen aus ursprünglichem Oberflächenwasser, das durch eine Bodenpassage oder Uferfiltration abgeleitet wird. Trinkwasser darf keine Krankheitserreger und Stoffe in gesundheitsschädigenden Konzentrationen enthalten. Es muss rein und genusstauglich sein. Die Einhaltung der in rechtlichen und technischen Regelwerken enthalten Anforderungen an bestimmte mikrobiologische, chemische und physikalische Güteeigenschaften des abgegebenen Trinkwassers wird von den Wasserversorgern untersucht und unabhängig davon von den Gesundheitsämtern überwacht. Um eine gesunde Ernährung zu fördern, empfiehlt aktuell der Bürgerrat des Deutschen Bundestages „Ernährung im Wandel“, Wasser als Lebensmittel (jedenfalls Mineral- und Tafelwasser) von der Mehrwertsteuer auszunehmen. Derzeit wird für Mineralwasser ein Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, für Trinkwasser von 7 Prozent erhoben.

Für die Entnahme von Grundwasser und damit überwiegend auch für die Entnahme der genannten Wassersorten erheben die meisten Bundesländer nach ihren Landeswassergesetzen ein an sie zu zahlendes Wasserentnahmeentgelt. Grundwasser entnehmen z. B. die Industrie, wie etwa Chemie- und Pharmafirmen sowie Getränkehersteller, die Landwirtschaft und die Wasserversorger. Die Höhe des Wasserentnahmeentgelts reicht von 0,05 € je m³ (Nordrhein-Westfalen, wobei eine Wassermenge von 3.000 m³ jährlich entgeltfrei bleibt) bis zu 0,31 € je m³ (Berlin, 6.000 m³ jährlich entgeltfrei). In Rheinland-Pfalz mit besonders vielen Mineralbrunnen werden 0,06 € je m³ fällig (10.000 m³ jährlich entgeltfrei). Für die öffentliche Wasserversorgung gelten teils geringere Entgelte. Dabei entspricht das Wasserentnahmeentgelt nicht den Kosten, die Verbraucherinnen und Verbraucher z. B. für das Trinkwasser zahlen. Das Wasserentnahmeentgelt macht nur einen sehr geringen Prozentteil der Gesamtkosten für das von einem durchschnittlichen Wasserversorger aufbereitete Trinkwasser aus. In Bayern, Hessen und Thüringen wird derzeit kein Wasserentnahmeentgelt erhoben, wobei dort eine (Wieder-)Einführung auch vor dem Hintergrund der am 15. März 2023 im Kabinett verabschiedeten Nationalen Wasserstrategie diskutiert wird. Ziel der Nationalen Wasserstrategie, über die der Deutsche Bundestag auch künftig beraten wird, ist es, die natürlichen Wasserreserven Deutschlands vor dem Hintergrund des Klimawandels zu sichern. Langfristig soll so z. B. der Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser erhalten und der verantwortungsvolle Umgang mit Grund- und Oberflächengewässern gewährleistet werden. Quellen: – BMEL, Natürliches Mineralwasser – Quellwasser – Tafelwasser, https://www.bmel.de/DE/themen/verbraucherschutz/lebensmittelsicherheit/spezielle-lebensmittel/wasser.html und BMG, Trinkwasser, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/t/trinkwasser.html. – UBA, Übersicht über die Länderregelungen zu Wasserentnahmeentgelten, Stand: September 2022, https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2875/dokumente/tabelle_wasserentnahmeentgelte_laender_stand_sept_2022.pdf. – Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Liste der in Deutschland amtlich anerkannten natürlichen Mineralwässer aus Deutschland, Liste natürlicher Mineralwässer aus Deutschland, Stand: 25. Juli 2023, https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/01_Lebensmittel/datenmanagement/mineralwasser_deutsche.html.

Quelle: WD Deutscher Bundestag

Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Wissenschaftliche Dienste Nr. 09/24 (17. April 2024) © 2024 Deutscher Bundestag Disclaimer: Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung.

Verfasser/in: RDn Tanja Meinert und Praktikantin Cathrin Ehren – Fachbereich WD 8 (Gesundheit, Familie, Bildung und Forschung, Lebenswissenschaften)

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